Webservice zum Wohngeld


Unter welchen Bedingungen bekomme ich Wohngeld? Welche Nebenkosten werden dabei berücksichtigt? Wie hoch ist das Wohngeld voraussichtlich? Was muss ich bei einem Umzug beachten? Wo finde ich Antragsformulare?

Zum Thema Wohngeld gibt es viele Bürgerfragen. Daher hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Internet eine Liste „Häufige Fragen zum Wohngeld“ zusammengestellt. Dieses PDF können Sie hier downloaden.

Mit dem Wohngeldproberechner  können Sie sich Ihren Wohngeldanspruch in jeder NRW-Kommune (anonymisiert) ausrechnen lassen.

Wichtige Infos zum Wohngeld

Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Sowohl Mieter wie auch Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, können Wohngeld erhalten. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von solchen Transferleistungen, die zugleich die Unterkunftskosten abdecken, wie z.B. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Berücksichtigungsfähig sind dabei nur angemessene Aufwendungen (einschl. Nebenkosten allerdings ohne die Kosten für Heizung, Warmwasser, Garagen, Gärten und Zuschläge für Möblierung und Untervermietung).

Die über bestimmten Höchstbeträgen liegenden Wohnkosten werden nicht berücksichtigt. Die Höchstbeträge richten sich auch nach der Mietenstufe der Gemeinde, in der die Wohnung liegt.

Wohngeldgesetz § 8 - Höchstbeträge für Miete und Belastung

Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sollte sich innerhalb des Bewilligungszeitraumes das Familieneinkommen oder die Miete um mehr als 15 Prozent erhöhen oder verringern, wird das Wohngeld neu berechnet. Bei einem Umzug entfällt der Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung. Hier sollte deshalb unverzüglich ein neuer Wohngeldantrag für die neue Wohnung gestellt werden.

Informationen zur Antragstellung:

Der Wohngeldantrag ist mit dem entsprechenden Antragsvordruck und den erforderlichen Nachweisen bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung einzureichen.

Antragsformulare finden Sie hier.

Weiterführende Informationen:

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Wohngeld

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in Nordhrhein-Westfalen hat eine Liste "Häufige Fragen zum Wohngeld" zusammengestellt.

Häufige Fragen zum Wohngeld
(PDF, 220 KB)

Liste der Mietenstufen